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oeffentli bestellter Schverstaendiger Handelskammer

Dipl. - Bauing. oec. Hilmar Matz
öffentlich bestellter u. vereidigter
Sachverständiger für die Bewertung
bebauter und unbebauter Grundstücke

stempel gepr sachverst

Dipl. – Verm.Ing.(FH) Kirstin Matz
DEKRA zertifizierte Sachverständige für
Immobilienbewertung D1 (Angestellte im
SV-Büro), Geprüfte Sachverständige für
Immobilienbewertung (EIPOS)

Bewertungsanlässe

1. Private Auftraggeber

  • wertmäßig gerechte Aufteilung des Immobilienvermögens
    z.B. wenn 1 Kind die Immobilie der Eltern erhält und die anderen Kinder ausgezahlt werden sollen
  • Verkehrswertermittlung zur Bestimmung des Pflichtteils- oder Pflichtteilergänzungsanspruchs z.B. wenn ein Ehepartner stirbt und Kinder außerhalb dieser Ehe existieren, die Ansprüche geltend machen
  • Verkehrswertermittlung für steuerliche Zwecke
    z.B. Verkehrswertermittlung als Grundlage der Entnahme aus dem Betriebsvermögen - z.B. bei Auflösung des Betriebes
  • Bei Erbschaften und Schenkungen werden von den zuständigen Finanzämtern Bedarfsbewertungen als Grundlage für die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer durchgeführt. Rechtlich ist geregelt, dass der Steuerpflichtige einen qualifizierten Gutachter zum Nachweis des niedrigeren Verkehrswertes beauftragen kann. Im Vorfeld wird durch eine überschlägige Werteinschätzung abgeklärt, ob sich für den Steuerpflichtigen ein Verkehrswertgutachten lohnt.
  • Aufgrund der demografischen Entwicklung hat sich insbesondere in Verbindung mit der gerechten Aufteilung / Überlassung des Immobilienvermögens die Nachfrage nach Verkehrswertermittlungen erhöht. Unser Büro versichert Ihnen eine unabhängige und objektive Erstellung der Verkehrswertgutachten.

2. Dienstleister

Architekten, Bauträger, Konkursverwalter, Rechtsanwälte, Notare, Betreuer, Immobilienmakler und -berater, Steuerberater, Versicherungen

3. Gerichte

Amts-, Land-und Oberlandesgerichte in Zivilprozessen sowie Zwangsversteigerungsverfahren

4. Kredit- und Finanzinstitute

Verschiedene in Deutschland ansässige Banken, Bausparkassen
(Beleihungswertermittlung auf Basis der BelWertV sowie Verkehrswertermittlung / Marktwertermittlung)

5. Öffentliche Auftraggeber

Städte und Gemeinden, Kreisverwaltungen, Verwaltungsgemeinschaften, LEG, BVVG

6. Sonstige

Wohnungs- , Verwaltungs- und sonstige Gesellschaften